- Durchführung des Winterdienstes gem. der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindesatzung
- Schneeräumung im Anwesen und – soweit behördlich geregelt – auch entsprechender öffentlicher Flächen nach Schneebefall im erforderlichen Umfang nach den behördlichen Bestimmungen nach Bedarf
- Streuen der Verkehrsflächen mit geeignetem Streumaterial zur Vermeidung von Schnee- und Eisglätte – soweit behördlich geregelt nach Bedarf
- Entfernen der Eisplatten im Hauseingangsbereich und an besonders frequentierten Punkten – soweit behördlich geregelt
- Befahrbarkeit der Garagen-Auf- und Abfahrten sowie der oberirdischen Kfz-Stellplätze – soweit Gemeinschaftseigentum – sicherstellen (nach Absprache)
- Entfernen des Streugutes zum Ende der Wintersaison
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